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   BVerwG, 06.12.1968 - VII C 4.68   

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https://dejure.org/1968,586
BVerwG, 06.12.1968 - VII C 4.68 (https://dejure.org/1968,586)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1968 - VII C 4.68 (https://dejure.org/1968,586)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1968 - VII C 4.68 (https://dejure.org/1968,586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auflösung von Schulen - Volksschule; Zumutbarer Schulweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1969, 930
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - VII C 4.68
    Auf die Revision des Beklagten hob das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 31. Januar 1964 - BVerwG VII C 65.62 -, abgedruckt in BVerwGE 18, 40, dieses Urteil auf und verwies die Sache an die Vorinstanz mit der Begründung zurück, daß die Frage des Bedürfnisses für die Aufhebung der Schule nicht hinreichend geklärt worden sei, die Einholung eines ärztlichen Obergutachtens zur Frage der gesundheitlichen Gefährdung der Schüler durch den Schulweg sei geboten gewesen; auch die geringe Schülerzahl der aufgehobenen Schule sei nicht hinreichend berücksichtigt worden, gegebenenfalls könne die Einrichtung einer Beförderungsmöglichkeit für die in Frage kommenden Kinder genügen, um die angefochtene Maßnahme des Beklagten zu rechtfertigen.
  • BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger -

    Eine Abweichung von den Urteilen des Senats vom 31. Januar 1964 in BVerwGE 18, 40, vom 6. Dezember 1968 - BVerwG 7 C 4.68 - (nicht 7 C 4/78, wie es in der Beschwerde irrtümlich heißt) in DVBl. 1969, 930 und vom 8. Juli 1966 in DVBl. 1966, 862 liegt deswegen nicht vor, weil es von den Verhältnissen des Einzelfalls abhängt, aus welchen Gründen die Unzumutbarkeit eines Schulweges entfallen oder in welcher Weise sie behoben werden kann.
  • BVerwG, 05.09.1978 - 7 B 180.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Folgewirkungen - Schulweg

    Diese Rechtsauffassung stimmt überein mit der im Berufungsurteil zitierten Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 18, 40 ff.; Urteile vom 8. Juli 1966 - BVerwG 7 C 56.65 - [DVBl. 1966 S. 862] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG 7 C 4.68 - [DVBl. 1969 S. 930]).

    Im Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG 7 C 4.68 - (DVBl. 1969 S. 930) ist der Senat hingegen ebenfalls - wie im vorliegenden Fall - davon ausgegangen, daß die bloße - noch nicht näher konkretisierte und im einzelnen auf ihre Realisierbarkeit noch nicht überprüfte.

  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 62.68

    Ablehnung einer vorzeitigen Einschulung - Begrenzung des elterlichen

    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt betont hat, wird das elterliche Erziehungsrecht durch das staatliche Schulorganisations- und Aufsichtsrecht notwendig begrenzt (Urteil des II. Senats vom 29. Juli 1957, BVerwGE 5, 153; Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Dezember 1958 - BVerwG VII B 33.58 -, Buchholz BVerwG, 11, Art. 7 GG Nr. 4; Urteil des erkennenden Senats vom 31. Januar 1964, BVerwGE 18, 40; Urteil des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 4.68 - [DVBl. 1969, 930]).
  • VG Hannover, 02.09.2015 - 6 B 3598/15

    Aufhebung; Rechtsschutzbedürfnis; Schülerzahl; Schulorganisationsmaßnahme;

    Unter Berücksichtigung der so begrenzten Reichweite des elterlichen Erziehungsrechts und des Rechts auf Bildung hat die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ausgehend von der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 31.01.1964 - BVerwG VII C 65.62 - BVerwGE 18, 40 ff., DVBl. 1969 S. 930; Beschl. vom 23.10.1978 - BVerwG 7 CB 75.78 -, DVBl. 1979 S. 352) den rechtlichen Rahmen ermittelt, in dem Schulaufhebungen im Klagewege von den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihrer Erziehungsberechtigten gerichtlich überprüft werden können.
  • BVerwG, 23.01.1975 - VII B 26.74
    Andererseits darf, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, durch schulorganisatorische Maßnahmen das Elternrecht nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden (vgl. BVerwGE 18, 40 [43] ; Urteile vom 08.07.1966 BVerwG VII C 56.65 und vom 06.12.1968 BVerwG VII C 4, 68 [DVBl. 1969, 930] zur Zumutbarkeit des Schulweges bei Aufhebung von Volksschulen).
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 108.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die in der Beschwerdeschrift genannten Urteile vom 31. Januar 1964 (BVerwGE 18, 40), vom 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 56.65 - (DVBl. 1966, 862) und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 4.68 - (DVBl. 1969, 930) befassen sich nicht mit dem von den Klägern beanspruchten Recht auf bekenntnismäßige Gestaltung der öffentlichen Schulen, sondern mit der Aufhebung (Schließung) einer Volksschule bzw. der Aufhebung der einzigen Lehrerstelle an einer einklassigen Volksschule, also mit anderen Sachverhalten als dem hier zu beurteilenden.
  • OVG Bremen, 14.07.1978 - II BA 17/78

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Aufnahme eines Schülers in die Primarstufe

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  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 43.70

    Errichtung von Bekenntnis-Hauptschulen im Gebiet Nordrhein-Westfalens -

    Das Berufungsurteil beruht weiter nicht auf einer Abweichung von den Urteilen vom 31. Januar 1964 (BVerwGE 18, 40), vom 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 56.65 - (DVBl. 1966, 862) und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 4.68 - (DVBl. 1969, 930).
  • VGH Hessen, 24.11.1987 - 6 TG 3138/87

    FÖRDERSTUFE; SCHULVERSUCH

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seinen Urteilen vom 6. Dezember 1968 - VII C 4.68 - (DVBl. 1969, 930) und 31. Januar 1964 - VII C 65.62 - (BVerwGE 18, 40) sowie in seinem Beschluß vom 17. Dezember 1975 - VII B 51.75 - (NJW 1976, 864) entschieden, daß die Schließung einer Schule oder die Beendigung oder Änderung eines Schulversuchs das Grundrecht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und das Recht des betroffenen Schülers aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigen darf.
  • OVG Bremen, 02.06.1987 - 1 BA 43/86
    Der Senat ist damit der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtsprechung gefolgt, wonach der Staat bei Schulschließungen seine organisatorischen Maßnahmen so einzurichten hat, daß das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird (BVerwG, Urteile vom 31.01.1964, VII C 65.62 , BVerwGE 18, 40; vom 08.07.1966, VII C 56.65 , DVBl. 1966, 852; vom 06.12.1968, VII C 4.68 , DVBl. 1969, 930 jeweils bezüglich des Schulwegs ).
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII CB 24.70

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramts i.S.v. § 41 Nr. 4 ZPO i.V.m. § 54

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 107.70

    Errichtung von öffentlichen Bekenntnis-Hauptschulen - Bestimmtheit einer

  • VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12

    Anordnung des Sofortvollzugs bei Aufhebung einer Schule

  • OVG Bremen, 02.06.1987 - 1 BA 49/86
  • VGH Hessen, 16.06.1975 - VI OE 45/74
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 51.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit der Errichtung

  • VGH Hessen, 16.06.1975 - VI O E 45/74
  • OVG Hamburg, 03.08.1981 - Bs IV 1/81
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